Nebenstehende Unterrichtspreise werden pro Quartal erhoben und verstehen sich als pauschale Vergütung für die vereinbarte Unterrichtsdauer.

Diese Pauschale umfasst -über das Jahr gesehen- nur 40 statt 52 Wochen. Damit sind eventuelle Ausfallstunden, bedingt durch Ferien, Feiertage, Krankheit oder andere Umstände, bereits berücksichtigt.

Während der Schulferien findet kein Unterricht statt.