Nebenstehende Unterrichtspreise werden pro Quartal erhoben und verstehen sich als pauschale Vergütung
für die vereinbarte Unterrichtsdauer.
Diese Pauschale umfasst -über das Jahr gesehen- nur 40 statt 52 Wochen. Damit sind eventuelle
Ausfallstunden, bedingt durch Ferien, Feiertage, Krankheit oder andere Umstände, bereits berücksichtigt.
Während der Schulferien findet kein Unterricht statt.